Als öffentlich bestellter und vereidigter Koi Sachverstaendiger der IHK zu Köln erstelle ich für Sie Gutachten zu allen Bereichen der Koi Haltung, Koi Teichbau, Koi Bewertung und den entsprechenden Schadenshöhen. Im Streitfall schreibe ich Gutachten zu den Sachverhalten die im Beweisbeschluss benannt sind.
Ebenfalls biete ich an, als Mediator für die Parteien tätig zu werden. Eine Mediation (Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (des Mediators) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Der Vorteil der Mediation liegt in der zeitnahen Lösung des Konfliktes und den kalkulierbaren Kosten.
„Geprüfter Sachverstand für alles, was mit Koi zu tun hat.“
Als Koi Sachverstaendiger bin ich öffentlich bestellt.
Außerdem bin ich Sachverständiger für die Bereiche Schwimmteiche, Gartenteiche, GFK Verarbeitung am Garten- und Koiteich, Aquakultur und große Aquarien (allerdings hierfür nicht öffentlich bestellt).
Bereichsleiter Süßwasser Aquakultur im BVAQ
Sie haben Fragen, dann rufen sie mich bitte an:
02236 – 3228891
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter ohne nachweisliche Qualifikation können sich als Sachverständige bezeichnen.
Um besonders sachkundige und persönlich geeignete Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Er hat mit dieser Aufgabe die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, das heißt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und in zahlreichen Bundesländern auch Architekten- und Ingenieurkammer betraut.
Durch die öffentliche Bestellung wird einem Sachverständigen (Sachverständigenverzeichnis) eine herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt. Um sie zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterziehen. Auch während ihrer Tätigkeit steht ihre Arbeit unter der ständigen Aufsicht der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen genügt oder begründete Zweifel an ihrer persönlichen Eignung aufkommen“.
Koihaltung beinhaltet alles was mit dem Betrieb eines Koiteiches zu tun hat. Das beginnt mit der Dimensionierung eines Teiches, der Lage des Teiches und den damit einhergehenden Umwelteinflüssen, mit dem Wasser welches für den Teich verwendet wird, mit allen technischen Geräten die zum Betrieb benötigt werden, dem Futter, den Wasserzusätzen und den Dingen, die regelmäßig an und mit einem Koiteich gemacht werden müssen.
Ich ermittle die Fehler die hier gemacht werden und erstelle dazu entsprechende Gutachten.
Neben den Gutachten biete ich auch die Beratung zur Verbesserung ihrer Koihaltung an.
Sie haben Fragen zu dem Thema, dann rufen sie mich bitte an: 0160 -97373974
Der gut gebaute Koiteich ist die Basis für eine erfolgreiche Koihaltung. Mit einem gut gebauten Koiteich ist es noch schwer genug, ohne ist es unmöglich Koi auf Dauer gesund zu halten.
Regelwerk für den Bau von Koiteichen 2015
Die häufigsten Streitfälle, die ich bearbeite haben mit Teichbaufehlern zu tun. Die Dimensionierung einer Teichanlage, die Abdichtung, die technische Ausstattung und die Einbindung in den Garten bieten eine Fülle an Fehlerquellen.
Ich erstelle Gutachten zu allen Aspekten des Koiteichbaus, gleichfalls biete ich Gutachten zur Baubegleitung und zur Bauabnahme an.
Neben der Erstellung von Gutachten biete ich auch die Beratung zur Optimierung bestehender Koiteiche an.
Sie haben Fragen zu dem Thema, dann rufen sie mich bitte an:
0169 – 97373974
Koi sind kein Produkt, welches immer wieder die gleichen Eigenschaften hat. Es gibt keine messbaren Größen zur Ermittlung des Wertes eines Koi wie dies z. B. bei Immobilien oder Autos möglich ist. Zwar gibt es Bewertungskriterien für Koi, diese werden jedoch immer von Menschen interpretiert. Daher gibt es bei zwei oder mehr Juroren auch immer abweichende Ergebnisse der Bewertung. Aus diesem Umstand resultiert auch, dass die preisliche Bewertung eines Koi bei zwei unterschiedlichen Händlern nie exakt gleich verläuft. Jeder Koi ist ein Unikat und wird vom Sammler genau aus diesem Grund ausgewählt und gekauft.
Die Gerichte fordern von mir in der Regel, dass ich einen Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung ermittle. Das resultiert daraus, dass man davon ausgeht, dass der Koihalter ja einen Ersatz für den erlittenen Schaden haben soll. Die Herausforderung dabei ist in der Regel die, dass die Fische zu diesem Zeitpunkt meist tot sind. Wenn überhaupt sind sie noch in gefrorenem Zustand anzusehen oft stehen mir auch nur Bilder zur Verfügung. Dennoch ist es möglich ein Gutachten zum Wiederbeschaffungswert zu erstellen.
Sie haben dazu Fragen, dann rufen sie mich bitte an: 0160 – 97373974
Sie haben einen Notfall am Koiteich, sie wissen nicht weiter, dann rufen sie an:
Die meisten Probleme lassen sich, mit ein bisschen Erfahrung relativ leicht lösen.
Übliche Probleme:
Sie haben Fragen, dann zögern sie nicht und melden sie sich, wir finden dann die Lösung. Natürlich helfe ich ihnen auch bei Problemen am Gartenteich!
Dipl.- Ing. Robert Jungnischke
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK zu Köln
Trierer Weg 36
50389 Wesseling
Termine nur nach Vereinbarung